Kaufnebenkosten Immobilienkauf

Bei jedem Immobilienkauf entstehen Kaufnebenkosten und teilweise in nicht unerheblicher Höhe. So können Sie davon ausgehen, dass Immobilienkäufer mit Nebenkosten teilweise von bis zu 13% des eigentlichen Kaufpreises rechnen müssen. Bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 200.000 Euro würden die Kaufnebenkosten dann beispielsweise zusätzlich 26.000 Euro betragen. Nicht selten verlangen Kreditinstitute bei einer Immobilienfinanzierung, dass zumindest die Nebenkosten des Immobilienkaufs aus Eigenmitteln bezahlt werden müssen.

Als Kaufnebenkosten werden alle zusätzlichen Kosten bezeichnet, die zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis einer Immobilie hinzukommen: Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision.

 

Kaufnebenkosten... Notar- und Gerichtsgebühren

So muss ein Käufer beim Notar und beim Grundbuchamt etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises für Gebühren kalkulieren. Immobilienkäufe können in Deutschland nur mittels Notar getätigt werden, da für eine rechtswirksame Kaufvertragsabwicklung eine beglaubigte Urkunde von einem Notar erforderlich ist.

Notarkosten entstehen hier für die Erstellung des Kaufvertrages, gegebenenfalls die Einrichtung eines Notaranderkontos und die Eintragungen in die Grundbücher (z.B. Auflassungsvormerkung, Grundschuldbestellung oder den Eigentümerwechsel).

 

Kaufnebenkosten... Makler

Wird die Immobilie über einen Makler erworben, ist zusätzlich eine Maklergebühr zu entrichten. Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Je nach regionalen Gepflogenheiten liegt diese zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises. Die Maklerkosten sind gewöhnlich direkt nach Unterzeichnung des Kaufvertrages fällig.

 

Kaufnebenkosten... Grunderwerbsteuer

Grundsätzlich fällt bei jedem Immobilienkauf die Grunderwerbsteuer an. Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis und beträgt aktuell zwischen 3,5-6,5% je nach Bundesland. Im Kaufvertrag wird eindeutig festgelegt, ob der Käufer oder der Verkäufer die Grunderwerbsteuer zu entrichten hat, da per Gesetz zunächst der bisherige Eigentümer und der Erwerber Steuerschuldner sind (§13 Nr. 2 GrEStG). In den meisten Fällen wird dem Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer zugewiesen. Nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages erhält der Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt und hat in der Regel einen Monat Zeit den fälligen Betrag zu zahlen.